Ich hab das jetzt auch mal gelesen.
Es ist etwas verwirrend geschrieben, wie bei allen offiziellen Schriftstücken.
Meiner Meinung nach bezieht sich die Pflicht zur Begutachtung des ordnungsgemäßen Anbaus nur auf Fahrzeuge, die mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO in den Verkehr gekommen sind. Das wären dann Importe aus nicht EG-Ländern oder solche, die vorher nie in der EG zugelassen waren oder deren Betriebserlaubnis erloschen ist, Umbauten usw. ... (siehe § 21 StVG)
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.php
Bei allen Serienfahrzeugen, die in der Liste benannt sind, müsste es mit dem ordnungsgemäßen Anbau erledigt sein. Also Schrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment und ggf., mit Schraubensicherung montieren und gut ist.
Es würde m.M.n. keinen Sinn machen, Serienbremsscheiben von jedem montieren zu lassen und baugleiche Austauschbremsscheiben von einem Gutachter abnehmen lassen zu müssen. Der Gutachter kann auch nur gucken, ob irgendwas lose ist oder schleift.
Allerdings erschließt sich der Sinn vieler Verordnungen auch mir nicht.