In seinem gesundheitlich angeschlagenen Zustand kann niemand von Ihm verlangen Motorrad zu fahren. Da gabs schon Grundsatzurteile. Das Motorradfahren ist eben sehr körperbetont. Kann mich an ein Urteil erinnern wo jemand mit Schleudertrauma sich einen Leihwagen genommen hat und recht bekommen hat, trotz Motorrad in der Garage.
Der Arzt sollte aber erstmal das erste sein. Beim Leihwagen kannste nur was nehmen in der Klasse deines Fiestas. Würde ich aber mit einer 24 Stunden Nummer der gegnerischen Versicherung erstmal abklären.
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