Zitat:
Zitat von Knoz
meiner....ich wars doch garnicht ?!!!!!Ich hab den Thread nichtmal geöffnet.
Ich kenn allerdings solche Situationen. Anzeige wegen *Litanei von Vergehen* Weil man vergessen hat das Mopedkennzeichen zu erneuern.
Staatsanwalt stellt das Verfahren natürlich ein, weil Bullshit. War n paar Tage über der Zeit. Keine Absicht, nix.
Oder in die Mangel genommen, weil die Rücklichtbirne defekt is.Kann doch mal passieren, hab doch nicht hinten Stielaugen am Kopf. Könnts mir ja gerne sagen, dass die putt is. Aber nach Hause schieben, gehts noch ? Schreibt mir lieber n Mängelzettel und lasst mich fahren. Das war nach nem Arbeitstag von ca 14 Stunden und einfahc nur hart hart hart asozial.
Sowas.....ist Bürgerschikane. Ja klar, weder das eine, noch das andere ist besonders sicher oder witzig - aber ist doch kein Grund jemanden zu schikanieren. Passiert halt.
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@ Knoz Ich wollte zunächst nichts dazu schreiben, allerdings ist das nicht so einfach, wie du das sieht.
Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft solche Verfahren wegen Verstosses gegen die §§ 1 und 6 Pflichtversicherungsgesetz in der Regel wegen geringer Schuld einstellt, genauso wie einfache Körperverletzungsdelikte, Beleidigungen, Diebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.
Das ist aber nur der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht, nicht aber der Polizei möglich.
Die Polizei ist aus § 163 StPO verpflichtet bei einem Anfangsverdacht eine Strafanzeige zu erstellen, die Ermittlungen aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten. Auch wenn von vorneherein absehbar oder sehr wahrscheinlich ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Übrigens auch bei Strafantragsdelikten, wenn der Geschädigte gar keinen Strafantrag stellt und sein Desinteresse an einer Anzeige offenkundig macht.
Das hat überhaupt nichts mit Schikane oder Unfähigkeit der Polizisten zu tun sondern einzig und allein mit der Rechtslage, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Und glaube mir, es wäre viel bequemer nichts zu machen als eine Anzeige zu schreiben. Nur, wenn der Polizeibeamte keine Anzeige aufnimmt und das bekannt wird, hat er nicht nur seine Dienstpflicht verletzt sondern auch noch eine Straftat, Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), begangen. Da das Konsequenzen für den Geldbeutel haben kann, will das keiner.
Zu der zweiten Sache solltest du dir mal Gedanken machen, was passiert wenn die Beamten dich weiterfahren lassen obwohl du schlecht sichtbar bist und dann ein Unfall passiert. Was meinst du, was dein Anwalt dann als erstes macht?
Der fordert von den Beamten Regress, weil die dich haben fahren lassen. Weil, es wäre ja nichts passiert, wenn du hättest schieben müssen.
Außerdem wird es auch noch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen geben, wenn du verletzt wurdest.
Also sieh das Ganze nicht nur aus deiner Sicht, sondern stell dich auch mal auf die andere Seite.
Es ist bei weitem nicht so, dass die Polizei selbst entscheiden kann, was sie macht und was nicht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben.