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Alt 01.05.2016, 20:26:14   #5
rootbert
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Ich habe lediglich ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis aus 2006 vom TÜV für meine Maschine in dem angegeben ist, dass andere Lenkerböcke zusammen mit dem Banditlenker verbaut sind. Dazu halt der normale Krams, dass die oben aufgeführten Angaben zur Fahrzeugbeschreibung zutreffen und dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.

Ansonsten ist leider nichts da. Hab ich auch beim Kauf ehrlich gesagt nicht drauf geachtet, da die GS in der Vergangenheit immer problemlos durch den TÜV kam.

Nun hat sich der TÜV bei luminas GS quergestellt, da nirgendwo Maße des Lenkers aufgeführt sind. Zitat: "Es könnt ja auch n selbstgebogenes Rohr oder irgendein anderer sein."

Deshalb bräuchte ich eben irgendeinen Schriebs mit den Angaben vom Original-Banditlenker, den man dann mit dem verbauten Lenker abgleichen kann. Dann würde er es wohl eintragen, sofern alles passt.

Ich werd's auch am Montag mal beim Suzukihändler in Hannover probieren. Vielleicht hat der was.
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