§29StVZO ist egal, ob das Fahrzeug nicht bewegt wird oder doch.
Und da ist auch egal, wo sich das Fahrzeug befindet (außer im Ausland und damit außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO.)
Ist es angemeldet und steht in der Stube- so ist das Überschreiten der Frist demnoch eine OWi.
Triff den "richtigen" und Du zahlst.
Ist eine Plakette zu sehen, die abgelaufen ist, ists ein Anfangsverdacht.
Ist da kein Kennzeichen- ist sie möglicherweise abgemeldet und mußte damit nicht zur HU.
Wenn ihr alle damit Glück hattet, so ist es demnoch nicht gesagt, daß es demnoch erlaubt sein könnte.
Geändert von Kay73 (02.05.2016 um 14:39:30 Uhr)
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