Man bekommt die HU auch ohne Zulassung, aber nicht die Zulassung ohne HU.
Wenn die GS abgemeldet wird und die Zulassungsstelle dabei (wie ich es gewohnt bin) die abgelaufene HU nicht registriert, ist der Verkäufer sauber raus.
Ist die Zulassung (Teil2, also nicht der "Brief") eingezogen, ist nirgends bei einer Zulassungsstelle mehr registriert, wie lang die letzte HU zurückliegt.

Und neu muß sie vor der NEUEN Zulassung auf den NEUEN Eigentümer sowieso gemacht werden.