Zitat:
Zitat von Kay73
Ist die Zulassung (Teil2, also nicht der "Brief") eingezogen, ist nirgends bei einer Zulassungsstelle mehr registriert, wie lang die letzte HU zurückliegt. 
|
Ein wenig OT

Es wird nichts eingezogen, ohne beide Zulassungsbescheinigungen kriegt man ein Fahrzeug auch nicht zugelassen.