Zitat:
Zitat von Ne0n
Diese Bestimmungen wären jetzt halt natürlich interessant... 
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Da ist viel BlaBla, das wesentliche ist:
Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag
als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .