Also ich weis nicht wie das bei euch ist, aber hier zahlen wir genauso KFZSteuer wie die Autobesitzer. Dementsprechend stehen uns Mopperlfahren die gleichen Benutzungsrechte der öffentl. Verkehrsflächen zu, wie den Autofahreren. ich würde mich nicht verdrängen lassen und dafür auch noch Strafen riskieren, die im Wiederholungsfall ja immer drastischer werden (zumindest bei uns).
Es wäre jetzt sehr interessant einmal auszuloten, wenn du am Fussweg stehst, weil den Fahrzeug auf der dafür vorgesehenen, öffentlichen Verkehrsfläche nachgewiesen nicht vor mutwilliger Beschädigung sicher ist - und die Polizei diese Sicherheit nicht garantieren kann, was dann juristisch möglich ist......
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