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Alt 11.09.2016, 18:50:33   #6
berndy
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Solange alle Papiere, Brief, Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung 1 und 2 vorliegen, gibt es keine Probleme.

Sollte zwar nicht erforderlich sein, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen. Möglicherweise musst du auch eine Vollabnahme machen.
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...ab_informieren

Du brauchst zur Zulassung zwingend eine gültige HU (TÜV). Ohne gültige HU keine Zulassung.

Frage mal bei deiner Zulassungsstelle, wie die das haben möchten und ob du ein Kurzzeitkennzeichen brauchst oder ob die einen Vorführschein ausstellen. Wäre zum Kurzzeitkennzeichen eine preisgünstigere Alternative. Besser vorher mit der Zulassungsstelle abklären, auch nach der Vollabnahme fragen, als hinterher zwei mal zur Prüfstelle müssen und doppelte Kosten haben.

Ansonsten zuerst alles richten, Termin zur HU machen, Kennzeichen holen, HU bestehen, dann zulassen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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