Hallo zusammen,
die Antwort liefert wie so oft die STVO und ein Prüfer älteren Baujahres.
gemäß § 36 STVO darf der Geschwindigkeitsindex des Reifens nicht geringer sein als die Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeuges.
Ausnahmen hierfür gibt es bei Winterreifen. (M+S Kennzeichnung) Wenn ein Aufkleber mit der maximal Geschwindigkeit (in meinem Falle 160km/h) im Sichtbereich des Fahrers angebracht ist, sind auch Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex erlaubt. Überschreitungen dieser Geschwindigkeit entstehen auf eigene Gefahr und ohne Gewährleistung des Reifenherstellers oder des zuständigen Straßenverkehrsamtes bzw. des im Prüfbericht namentlich erwähnten Prüfers.
Continental TKC 80 sind M+S Reifen und der nette Graukittel hat mir gleich einen Aufkleber geschenkt.
In diesem Sinne hat sich das dann erledigt. Wird nächste Woche abgenommen und ruhe ist.
Danke für eure Beiträge.
MfG SandorK