http://www.bussgeldkatalog.net/stras...dnung/15-stvo/
Wenn das Fahrzeug am Autobahnrand steht und die Warnblinkanlage nicht eingeschalten ist (hat die GS von werk gar nicht) und/oder kein Warndreieck aufgestellt ist (hat der Otto-Normal Motorradfahrer eh nicht dabei) hast du schon eine OWI begangen.
§15 StVO
nix mit 24h
So war auch mein Wissen... Das Fahrzeug muss unverzüglich abgeschleppt / entfernt werden...
Falls das falsch ist bitte ich auch um Nachweise
Interessant wäre, ob man ein Motorrad auf dem Standstreifen zur nächsten Abfahrt schieben dürfte....
Auf der Bundesstraße gelten dann eh andere Regeln...
Da könnte ich mir auch das mit den 24 h vorstellen...