Zitat:
Zitat von berndy
Also, eine Kette und Vorhängeschloss oder ein spezieles Motorradschloss wird von unserem TÜV nicht als Sicherung akzeptiert, es sei denn, das Motorrad hat bauartbedingt kein eigenes Schloss.
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Wenn ich mir den Absatz 3 durchlese, steht da nichts was z.B. eine Kette mit Schloß ausschließen würde. Die Art der Vorrichtung ist explizit nicht definiert, nur einige ihrer Eigenschaften, welche durch viele, zum Zündschloß alternative Methoden erfüllbar wären. Einzig: Die Kette muss bereits vom Hersteller des Motorrades angebracht sein, wobei da nicht einmal vorgeschrieben ist, das sie untrennbar mit dem Fahrzeug verbunden sein muss (lese ich zumindest da nirgends raus)...
Eigendlich eine sehr offene Vorschrift.......sehr interessant, denn jetzt verstehe ich erst, warum eine Cleveland aus meinem Bekanntenkreis, ohne Zündschloss (hat nur Killknopf) bzw. Lenkersperre und noch ein paar anderen eher unüblichen Merkmalen, überhaupt eine Zulassung bekommen hat......