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Alt 11.02.2017, 14:13:05   #32
Wiedereinsteiger
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Die Verschrottungskosten ggf. nur vorerst!
Ich habe vor ca. 25 Jahren einen fahruntüchtigen Golf für kleines Geld verkauft und sechs Monate später Post von der Staatsanwaltschaft wegen illegaler Entsorgung/ Umweltverschmutzung bekommen; inkl. hoher Geldstrafe.

Hätte ich nicht, trotz der alten Karre, einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem ich Name u. Ausweisnummer des Käufers aufgenommen habe, wäre ich auf der Strafzahlung hängen geblieben, weil ich der letzte eingetragene Halter war.
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Einen Organspendeausweis halte ich für ebenso selbstverständlich, wie die Typisierung als Knochenmarkspender bei der DKMS; Ihr auch?
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