Nächste Tücke, auf die sich TÜV und Dekra jetzt berufen (bringt ja bei jedem Wechsel des Reifens Geld...)
Die EU-Richtlinie gilt nicht für Fahrzeuge, welche mit einer Einzelbetriebserlaubnis (und damit alle, welche Änderungen nach §21 StVZO abgenommen haben) unterwegs sind.
Hier kann der Sachverständige nach Herzenslust wieder eine Reifenbindung eintragen. Und hat es bei mir auch gemacht, obwohl sie davor nicht drin stand.
Wer darf die Bindung dann eigentlich alles wieder herausnehmen?
Nur der aaS oder jeder Prüfer?
Und nachgelesen: Offiziell besteht immer noch eine Reifenbindung.
Institut für Zweiradscherheit