NOPE
Wenn Du wirklich die Superbike-Verkleidung hast und nicht die elliptic, sollte nichts außer "Triom 40000" auf beiden Streuscheiben stehen. Die anderen Bezeichnungen stehen auf dem Scheinwerfer, gut lesbar NACH Ausbau des Scheinwerfers. (Ist geprägt im schwarzen Plastik zwischen den Streuscheiben, angebaut dann kontrollenfreundlich von dem Steg der Verkleidung verdeckt).
Der Scheinwerfer ist glaube auch im Gutachten der Verkleidung mit eingetragen und somit Zulassungsbestandteil.
Original ist die Schaltung: Abblendlicht nur eine Seite (frei wählbar), Fernlicht beide Seiten. H4 ist mit identischem Stecker auf beiden Seiten dran.
Laut StVZO durfte nur EIN Abblendlicht leuchten, ist die Lichtanlage auf EU-Rili **** umgeschrieben, dürfen beide Abblendscheinwerfer leuchten und können dann auch legal so angeklemmt werden.
(Zugelassen ist der Scheinwerfer aber auch nur für 35Watt, oder irre ich da?
Bei 35 Watt sollten aber in jedem Fall besser beide leuchten.

Kann das bei mir nicht mehr nachlesen, der Scheinwerfer ist eingebaut....)
Ist die Verkleidung eingetragen, muß sie auch montiert sein, ansonsten muß sie ausgetragen werden.
"je nach Ausrüstung...." bedeutet, daß das Gewicht aus dem Gutachten nicht einfach übernommen wurde, sondern einfach ein Text dazu in die Zulassung geschrieben wurde. Normalerweise findet man das nur bei PKW, wo unbekannt ist, ob Schiebedach, Klimaanlage, Sitze mit Raketenantrieb und Fallschirm, Scheinwerfer mit MG etc. verbaut sind.
(Bei mir sollte die GS mit der Superbike mal auf 200kg kommen, stattdessen war sie dann laut Zulassungsstelle ohne Leitungsbeschränkung mit 27PS 200km/h schnell. Trotz anderer Meinungen wurde meine GS durch die VVK nicht schneller. Aber auch nicht langsamer.)