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Alt 28.04.2017, 05:33:17   #19
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von instrumentenfreak Beitrag anzeigen
Man darf. Aber wird nach einem Unfall festgestellt, dass du an den Bremsen rumgebastelt hast, zahlt keine Versicherung mehr. (Angaben ohne Gewehr )
Um Angaben mit Gewähr zu machen muss man sich wohl oder übel die Versicherungsbedingungen durchlesen - nur einen Punkt der das belegt wird man da nicht finden.

Zitat:
Zitat von instrumentenfreak Beitrag anzeigen
"Haben Sie jedoch als Laie die Bremsbeläge ohne Fachkenntnis in Eigenregie ausgetauscht, dabei versagt und sind ihrem Vordermann nun aufgrund mangelnder oder gar nicht vorhandener Bremswirkung mit Schmackes ins Heck gekracht, wird sich Ihre Versicherung zu Recht weigern, für dessen Reparatur aufzukommen – Stichwort erloschener Versicherungsschutz."
Quelle: http://www.autogenau.de/ratgeber/all...d-anlegen.html
Es stimmt nicht immer alles nur weil es irgendjemand im Internet geschrieben hat
Wenn etwas falsch gemacht wurde und es deswegen zum Unfall kam ist es eine ganz andere Geschichte, da ist es aber auch völlig irrelevant wer an der Bremse gearbeitet hat. Aber auch da ist es nicht so einfach - die Haftpflichtversicherung darf die Entschädigung nicht verweigern und wird versuchen vom Verursacher Regress (in begrenzter Höhe) zu fordern.

Gruß
Alex
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