Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.06.2017, 10:35:47   #7
RomanL
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2017
Ort: Dishley
Alter: 53
Beiträge: 155
Baujahr: 1997
Kilometer: 69666
Standard

Wenn der hersteller des Reifens keine Bescheinigung ausgestellt hat, in der Dein Bike ausdrücklich drin ist, dann geht es nur über eine Einzelabnahme. Dazu müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein (einige davon vom good will des Prüfers abhängig):

1. Der Reifen darf nicht größer und nicht mehr als 6% kleiner als ein zugelassener Reifen sein. Dabei zählt der Außendurchmesser im aufgepumpten Zustand. (kann optional aber auch verändert werden, wenn man z.B. einen elekronischen Tacho verwendet und selbiger programmiert und verplombt werden kann)

2. Der Reifen darf auf der Stollenaussenkante nicht breiter sein als ein zugelassener.

3. Der Reifen muß die selbe Bauform wie ein zugelassener Reifen haben - inkl. Gürtellage und Hump-Ausführung, und er muß auf die gleiche Felge passen (was man bei TÜV und DEKRA meist abgleicht, indem man schaut, ob er auf ähnlichen Bikes mit gleichen Felgenabmaßen zugelassen ist).

4. Der Reifen muß ein M/C-zugelassener Reifen mit einem gleichen oder höheren SI und LI wie ein für die Maschine freigegebener sein.

5. Das Fahrgefühl muß einen "sicheren und beherrschbaren Eindruck" hinterlassen.

6. Ein TL darf auf einer Schlauchfelge (mit Schlauchpflicht) eingetragen werden, ein Schlauchreifen niemals auf einer TL-Felge - auch nicht mit Schlauch. (Das sehen manche Prüfer etwas entspannter, aber genaugenommen sind TL-Felgen nicht für den Einsatz eines Schlauches geeignet und deshalb der Einsatz per se nicht statthaft.)

Witzigerweise steht bei manchen TL-Maschinen sogar explizit im Handbuch, daß ein beschädigter TL-Reifen (wenn z.B. eine poröse Stelle Luft läßt oder die Dichtkante an der Felge einen Schaden hat) notfalls mit Schlauch drin bis zur Reparatur gefahren werden darf/soll - irgendwie unpassend zur Umrüstvorgabe
Allerdings paßt oftmals das Schlauchventil so oder so nicht mehr in die TL-Felge - somit "Verwechslung" automatisch ausgeschlossen...

Man bekommt also am ehesten Reifen eingetragen, die
- auf ähnlichen oder schwereren/schnelleren Mascinen eingetragen sind,
- eine gleiche Bauart wie ein eingetragener Reifen aufweisen (radial/diagonal, TL/TT)
- mechanisch sauber auf die Felge und in die Schwinge/Gabel passen
- einen akzeptablen Abrollumfang im Toleranzrahmen aufweisen
- dem Prüfer "handlingstechnisch zusagen".

Meist scheitert es einfach nur am letzten Punkt...

Wichtig ist auch, daß die Reifenbreite und das Flankenverhältnis nicht übereinstimmen müssen. bei solchen Abnahmen zählen nur Freigängigkeit zur Kette/Schwinge und das Realmaßverhältnis in bezug auf den zulässigen Pneu. gerade bei Grobstollern kommt man echt ins Staunen, was "140" so alles meint. Da sind von 110mm auf Reifenflanke bis 160mm Außenbreite alle möglichen Maße unter "140/70..." versammelt
Bei Stollenreifen mit höherer Flanke gehen die prüfer meist auch davon aus, daß die reifen unter Last stärker verformen, so daß sie statt der üblichen 5mm Freigang 10-12mm fordern. Aber das ist dann schon eher hohe Schule der Diskussion mit echten Fachleuten. Die meisten gehen da stumpf über den Vergleich mit Zugelassenem.

Also aufziehen, Bock auf den Trailer, ab zum TÜVer, der sich mit Custombikes auskennt und möglichst selbst schraubt...und schon klappt das. Bei SI und LI gibt's keine Diskussion mit Toleranzgrenze, bei allen anderen Punkten ist es Auslegungssache mit Ermessensspielraum. Da kann man so manchen Prüfer gut an seiner Sachverständigenehre packen
Nur Mut!

Gruß
Roman
RomanL ist offline   Mit Zitat antworten