Stimmt. Und dafür vorsorglich eine Verkehrsrechtschutz abschließen.
Aber da geht es schon wieder los, Rechtsschutz oder Verkehrsrechtschutz?
Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter!
Auf jeden Fall aber nicht bei der Gesellschaft, bei der auch die Kfz-Haftpflicht läuft.
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