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Alt 20.10.2017, 15:49:23   #12
ptero
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Also, in meinem Schein steht bei Punkt 17 "E" und bei Punkt K steht "-", also nichts, drin. Und sie ist Typ GM 51 B.

Moniert wurde wegen der ABE ja nicht nur die Stahlflex, sondern auch meine Bremsscheibe vorne.

Zur Bremsscheibe habe ich ein Gutachten gefunden. Dort ist unter anderem die GS500 eingeragen:

Code:
Handelsbezeichnung: GS 500 E 
amtl. Typ: GM 51 B
ABE: F114
Bauj.: '88-'96
Ausführung Achse 1: MD 3006
Anzahl (Paar): 1
Wenn in meinem Schein nun "GM51B" drin steht, besitzt das Teilegutachten Gültigkeit, bzw. die Aussage des TÜV-Manns ist falsch? Oder muss die ABE-Nr. "F114" in meinem Schein eingetragen sein, um gültig sein zu können?


An den Stahlflexleitungen kann ich nichts finden, an der vorne steht bloß "FMVSS 106", (Prüfverfahren) und "7/1995" (Bj.?). Auf der hinteren steht was mit "D0...." und "05/00..." (ob da noch andere Zahlen stehen, kann ich nicht lesen, ist ungünstig eingebaut, aber maximal 2 Zahlen/Buchstaben können da sein, die ich nicht sehe).

Geändert von ptero (20.10.2017 um 16:27:14 Uhr)
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