@gsmattis Siehe meinen ersten Post, vorletzter Absatz.
Es kommt darauf an, ob es vorwerfbar ist. Hätte man damit rechnen müssen, wird es wohl vorwerfbar sein. Mit Verunreinigungen muss man i.d.R. rechnen, wenn Hinweisschilder aufgestellt sind oder wenn es einem der gesunde Menschenverstand sagt, z.B. in Baugebieten oder Baustellenbereichen.
Die Bußgelder werden vom Bundesministerium für Verkehr ... festgelegt.
Cardillac hatte einfach Pech, dass jemand die Polizei gerufen hat.
In unserem Rechtssystem steht es jedem frei gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.
Wer denkt bei uns seien die Bußgelder hoch, der sollte mal bei unseren Nachbarstaaten gucken, was die so aufrufen.
https://bussgeldrechner.com/verkehrsregeln-frankreich/
Warnweste kostet bei uns z.B. 15 €, Gurt nur 30 € ...
Also nicht beschweren.