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Alt 04.01.2019, 15:24:10   #7
Coyote
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Hallo,
in Paragraph 51a der StVZO steht unter B. Fahrzeuge römisch
III. Bau- und Betriebsvorschriften für die seitliche Kenntlichmachung
unter Punkt (5) folgendes:
Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den
Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.

Streng genommen sind sogar weiße zusammenhängende (nicht GP Style)
Felgenrandaufkleber unzulässig, da ja nicht am Reifen sondern an der Felge angebracht.
Alles andere also orange, grüne, gelbe rote, blaue, GP Style -sonstwie
reflektierende Streifen in Ringform sind somit unzulässig.
Wer kein Risiko einer Mängelkarte oder TÜV Probleme haben will, sollte sich
daran halten. Allerdings wissen die wenigsten Polizisten oder TÜV Leute
solche Details bzw. es fällt am Tag ja meist eh nicht auf, sondern nur im Dunkeln beim Anstrahlen.

Grüße
Coyote
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