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Alt 17.04.2019, 15:55:15   #17
berndy
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@DonArcturus Ich habe nichts von mehr Rücksicht geschrieben, es reicht, wenn man sich an alle Verkehrsregeln hält. Gut, § 1 StVO sollte man auch beherzigen.

Alle regen sich über den Art. 13 der EU-Richtlinie zum Urhebergesetz auf.

1. Es ist nur eine Richtlinie.

2. Diese gilt nicht unmittelbar in Deutschland sondern muss erst noch in nationales Recht übernommen werden. Was verboten ist, richtet sich dann nach deutschem Recht, abgestimmt mit der Richtlinie. Ich denke, es wird weiterhin jeder seine Suzuki fotografieren und ins Netz stellen dürfen. Und wenn nicht, dann mach ich es eben nicht mehr.

3. Es soll nur Plattformen betreffen, deren Geschäftsidee es ist hochgeladene Inhalte im großen Umfang für die Öffentlichkeit bereitzustellen, um damit Geld zu verdienen.

4. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Man sollte sich doch mal den Hintergrund dieser Richtlinie ansehen.

Es geht doch darum, dass geistiges Eigentum nicht von anderen, die dann damit Geld verdienen, kostenlos benutzt werden soll. Im Interesse der Urheber ist das doch auch verständlich.

Alles andere ist Gegacker über ungelegte Eier.

@takoda Bei uns werden regelmäßig Fahrradkontrollen durchgeführt und auch Verstöße geahndet. Aber niemand kann immer und überall sein.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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