Ist die Verkleidung eingetragen? Wenn ja, kannst du sie nur komplett fahren oder demontieren und austragen lassen. Ist sie nicht eingetragen, musst du sie eintragen lassen oder abbauen.
Für eigenmächtige Veränderungen an der Verkleidung wirst du vom TÜV keine Erlaubnis bekommen. Da die Leuchten aber eine Zulassung haben, kannst du sie auch aus der Verkleidung komplett ausbauen und mit einer Halterung als Scheinwerfer montieren. Genau so die Blinker.
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