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Alt 24.07.2019, 09:59:52   #29
ups25
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Zitat von berndy Beitrag anzeigen
… , Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs 1 StVO Beeinträchtigung des Gehörs. Du sollst ja auch noch Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr hören, falls die mit Einsatzhorn hinter dir herfahren oder andere Verkehrsteilnehmer, die hupen oder rufen. Kostet 10 Euro, wenn Du erwischt wirst.
Ist wohl leider nicht ganz richtig, wie mir scheint. Im Jahr 2009 hatte ich einen wirtschaftlichen Totalschaden. Autofahrer, laute Musik und Headbanging, fuhr eines meiner Motorräder um, beim Rückwärts einparken. Der Unfallgegner habe wegen der lauten Musik den Unfall nicht bemerkt und habe daher auch keine Fahrerflucht begangen und hatte somit auch keine Kenntnis eines Unfalles, Feststellung der Staatanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Leistung. Zivilrechtsverfahren verloren, Gutachten eines Sachverständigen für Unfalldynamik bestätigte, der Unfallgegner habe wegen der lauten Musik, Lichtverhältnisse, Farbe des Motorrades und des hinter dem Motorrad parkenden Fahrzeug, keine Kenntnis des Unfalles gehabt. (Polizei erschien erst nach weit über einer Stunde am Unfallort, der Unfallverursacher war gefahren. Er habe keinen Unfall bemerkt und weg war er.) Den Unfall habe ich nur gehört, da ich in der Wanne lag. Das Moped hab ich liegen sehen und auch wie der Fahrer ging, er ging essen ...
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Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...

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