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Alt 26.07.2019, 15:19:11   #33
berndy
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Wenn das tatsächlich so war, kann ich nur über den Rechtsanwalt und das Gericht den Kopf schütteln.

Statt dem Verursacher unbedingt nachweisen zu wollen, dass er den Unfall bemerkt hat, wäre es m.M.n. sinnvoller gewesen nachzuweisen, dass die Schäden am Motorrad von dem Fahrzeug des Verursachers hervorgerufen wurden.

Es ist nicht notwendig, dass der Schadensersatzpflichtige unmittelbar den Schaden bemerkt, der Schaden muss nur rechtswidrig hervorgerufen worden sein.

Der Spruch "Vor Gericht erhält man kein Recht, man bekommt lediglich ein Urteil," ist leider wahr.

Aber trotzdem hat der § 23 Abs. 1 StVO nichts mit § 142 StGB zu tun.

Der Unfall ist nicht passiert, weil das Gehör des Verursachers beeinträchtigt war sondern weil der allgemein nicht aufgepasst hat. Wenn er gehört hätte, dass dein Motorrad umfällt, wäre es auch schon zu spät gewesen, der Schaden wäre trotzdem genau so eingetreten. Der hat einfach, wie es die anderen auch machen, nicht geguckt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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