Mit dem A2 darfst du Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, fahren.
Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
So geschrieben auf der TÜV Nord - Seite. Gemäß dem Motto: "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht."
Gruß Michael
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GS500E, R65LS, R80GS, R60/7, Daelim VC125F
Geändert von Mumpfel (07.08.2019 um 09:44:00 Uhr)
Grund: Grammatikfehler :-(
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