Zitat:
Zitat von Mumpfel
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
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Ach guck, das wußte ich auch noch nicht... das würde mich ja dann betreffen, wenn ich denn unbedingt sowas fahren wollen täte...