Zitat:
Zitat von gsmattis
Du bekommst du Abnahmebestätigung und legst die bei der Zulassung vor.
Und nochmal: das Straßenverkehrsamt prüft gar nichts. Die ändern nur Papiere oder stellen sie aus.
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Ja so hatte ich es verstanden, nur ist es so, dass ich dann sobald ich die Abnahmebestätigung habe, die teilegutachten nicht mehr brauche?
Dann ist es so Gesetz, wie es abgenommen wurde?
Weil keine Ahnung ob die ABM Blöcke bspw. den Spiegler Lenker mit einschliessen in dem
teilegutachten. Kann ich sowas dann beruhigt ausser acht lassen, weils ja so abgenommen wurde?
Und Ja Marburg hatte sowohl Händler als auch TÜv Prüfer schon angesprochen. Es fahren wohl viele von Hesswn nach Bayern um dort Sachen eintragen zu lassen.
Edit: also habe das Gutachten gefunden. Das schliesst Spiegler mit ein. Ist wohl dasselbe. Allerdings sind die Böcke wohl nur für die GS 500 bis 1996 BJ gültig. Die ich Kaufen will ist EZ 97... baujahr weiss ich nicht...
Spielt das dann ne Rolle, weil ja GM51B der Fahrzeugtyp ist.
Danke für eure Antworten!