Zitat:
Zitat von Enricus
Sehr interessant. Dann scheint an dieser Stelle der TÜV auch unterschiedlicher Ansicht zu sein.... 
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Hallo, hier mein Update zur Anzahl der Blinkern vorn (Namen und datenrelevante Daten geixxxxxt):
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Anzahl der Fahrtrichtungsanzeigerpaare ist nach § 54 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht begrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen xxxxxxxx
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Fahrzeugtechnik
Telefon: 0461 316-xxxx
Telefax: 0461 316-xxxx
mailto: xxxxxxxxx
Internet: www.kba.de<http://www.kba.de/>
-----Ursprüngliche Nachricht-----
xxxxxxx
Betreff_Text: Fahrzeugteile_Auskuenfte_Genehmigungen
Anliegen:
Ich besitze eine Suzuki GS 500 (GM51B), Bj. 1994, ohne Verkleidung. Dort möchte ich gern E-zugelassene Spiegel mit integrierten Blinkern anbauen. Ist der Betrieb zusammen mit den derzeit verbauten normalen Blinkern zulässig (können die vorderen Blinker also am Fahrzeug verbleiben)? Oder müssen die vorderen Blinker entfernt werden und nur die Spiegelblinker dürfen die vordere Richtungsanzeige realisieren?
Die Ausrüstungsvorschrift spricht von 4 Blinkern. Ist diese Zahl zwingend einzuhalten oder ist sie nur die Mindestvorgabe (also nicht das Maximum)?
Nach Durchforsten des www ist man sich selbst in TÜV-/DEKRA-Prüferkreisen dazu nicht einig.
Ich bitte Sie um eine verbindliche Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen