Muss sich nicht widersprechen.
Zum Prüfer fahren (aaS ist ja nicht ausschließlich gefordert), ordnugsgemäßen Anbau im Gutachten (oder mit dem Ausdruck des Prüfers bestätigen lassen) und dann sollte eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht notwendig sein, wenn das Gutachten mit der Bestätigung des Prüfers mitgeführt wird.
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