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Alt 11.03.2020, 19:53:12   #14
Nachtzug
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in der StVO steht:

A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Das sollte doch passen, oder?
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