Ich habe es noch besser erlebt: Die Dame bei der Zulassungsstelle war nicht mit dem Gutachten des TÜV-Prüfers zufrieden und hat den Text "amtlich geändert", mit Siegel und Unterschrift. Es wurde sogar der Text "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" aus dem Gutachten gestrichen, obwohl es sich dabei um den Einbau einer Leistungsbeschränkung auf 35 KW handelte. Somit steht jetzt bei mir in den Papieren unter (5) "Kraftrad o. LB" und weiter unten "mit Leistungsreduzierung d. Einbau e. Gaswegbegrenzers (Alpha Technik). Daher kann man davon ausgehen, das der Eintrag "Kraftrad m. LB" für die Nutzung mit Führerscheinklasse A2 völlig unerheblich ist.
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