Ob es "Stimmen" gibt oder nicht, ist unerheblich. Maßgeblich ist der Gesetzestext, hier in der StVO, der sagt, wie die Regeln sind. Dort steht nicht, das dieser Eintrag Voraussetzung ist. Bisher habe ich nur wage Äußerungen in der Art von "sollte sein", "wäre eigentlich die Voraussetzung" oder " es gibt Stimmen" gehört, aber keinen konkreten Beleg. Daher bleibe ich dabei: Es gilt, was im Gesetz steht.
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