Also, es ist höchst unwahrscheinlich, dass eine Behörde aus freien Stücken irgend etwas ohne Rechtsgrundlage macht.
Rechtsgrundlage für die schöne Eintragung Krad mit/ohne Leistungsbeschränkung oder m.LB., o.LB. ist das europäische Recht.
Die Einteilung europäischer Fahrzeugklassen
hier Le3 zweirädriges Kraftrad mit den Unterklassen:
Leichtkraftkrad
Kraftrad mittlerer Leistung (Klasse A2, m.LB.)
Kraftrad mit hoher Leistung (o.LB.)
https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...3R0168&from=DE