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Alt 13.03.2020, 07:12:22   #22
berndy
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Also, es ist höchst unwahrscheinlich, dass eine Behörde aus freien Stücken irgend etwas ohne Rechtsgrundlage macht.

Rechtsgrundlage für die schöne Eintragung Krad mit/ohne Leistungsbeschränkung oder m.LB., o.LB. ist das europäische Recht.

Die Einteilung europäischer Fahrzeugklassen

hier Le3 zweirädriges Kraftrad mit den Unterklassen:

Leichtkraftkrad

Kraftrad mittlerer Leistung (Klasse A2, m.LB.)

Kraftrad mit hoher Leistung (o.LB.)

https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...3R0168&from=DE
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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