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Alt 13.03.2020, 15:44:37   #25
berndy
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Die Einteilung der FE-Klassen wurde schon mehrfach erwähnt. Deine Wiederholung bringt keinen Erkenntniszuwachs.

Was die Dame von der Zulassungsstelle eingetragen hat, hast du aber nicht geschrieben, nur, dass sie das Gutachten mit Unterschrift und Siegel amtlich abgeändert hat.

Wovon du ausgehst, ist einzig und alleine deine Sache.

Ich warte immer noch darauf, dass du mal schreibst, was im Gesetz steht. Da gibt es übrigens eine Menge Gesetze.

Übrigens, die StVO ist hier nicht einschlägig. Wenn man vorgibt etwas Ahnung von der Materie zu haben, sollte man wenigsten den Unterschied zwischen StVO, StVZO, FZV, FEV und STVG sowie den Europäischen Richtlinien und Verordnungen kennen.

Die StVO, StVZO, FZV, FEV sind Rechtsverordnungen die der Bundesminister für Verkehr aufgrund des StVG (Straßenverkehrsgesetz) erlässt.

Den Unterschied zwischen Gesetz und Rechtsverordnungen kannst du googlen.

Außerdem sollte man wenigsten mal zitieren/verlinken, auf welches Gesetz man sich bezieht, weil Gesetze gibt es derer eine Menge.

Es ging hier immer nur darum, warum "Krad mit Leistungsbeschränkung" eingetragen ist.

Und der Grund dafür ist die VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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