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Alt 12.04.2020, 21:08:05   #6
Kay73
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Es kann egal sein, aber abhängig vom Wege der Zulassung (EU oder BRD) gibt es eben verschiedene Bestimmungen zu beispielsweise Beleuchtung und Spiegelgrößen.
Und dann ist es nicht mehr egal.

StVZO reicht z.B eine Spiegelfläche von 60cm², laut EU müssen es paar mehr sein. Laut EU dürfen am Moepp 2 Abblendlichter sein, laut StVZO durfte es nur einer sein.
Dann gibt es unterschiedliche Mindestabstände Blinker/Scheinwerfer oder Blinker/Rücklicht. usw......
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