Zitat:
Zitat von takoda
Wenn die F114 dann aber nicht mehr in den Papieren der Maschine steht, würde das ja bedeuten, daß man zB die Stahlflexe trotz der ABE eintragen lassen muß?
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Mhmjoa, obwohl ich den Fall garnicht sehe. Wenn die ABE nicht für das Modell ist, wird der Tüv das niemals eintragen, soweit war ich mit dem TÜV ja schon mal. Gerade was Bremsen angeht waren die da sehr pingelig. Könnte mir eher vorstellen, dass man die Typgenehmigung für das Fahrzeug neu anfordert und dann beim TÜV mit eintragen lässt.
edit: du hast natürlich Rest, man könnte dem Tüv das einfach braun unter die Flossen halten. Aber legaler wirds dadurch nicht unbedingt.