Es ist , wenn man diversen Foren und Versicherungsseiten glauben darf,
nicht mehr möglich, sein Kfz am Zweitwohnsitz anzumelden.
Ist von daher also sowieso egal.
Und Kulanz: Das ist schön für Dich. Ich kenne es auch so. Das bedeutet aber nicht, daß es keine Strafe/Sanktion geben kann. Und Du fragtest, ob es kann.
(Auf meinem Ausweis steht beispielsweise nicht, wann die neue Adresse aufgepappt wurde.)
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