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Alt 19.06.2020, 12:38:49   #24
LocoFlasher
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Naja, ich habe vorher extra beim Kba nachgefragt, worauf mir geantwortet wurde, dass die "E9" Kennzeichnung ausreicht und dort keine weiteren Zahlen oder Zeichen stehen müssen.

Ich erlaube mir mal den Teil der Antwort zu zitieren:

"Der §19 der StVZO sagt aus, dass eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile

eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet werden.

Bei Fahrzeugteilen, die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen Genehmigungsarten tragen, ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit sich führt.

Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt zusammen, sie
beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem großen E in einem Kreis.
Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt hat.
Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw..

In Ihrem Fall bezeichnet die Länderkennung E9 = Spanien

Sollten Unterlagen für das Fahrzeugteil benötigt werden, wenden Sie sich bitte an den Hersteller dieses Fahrzeugteils.

Ist der Hersteller nicht bekannt, kann Ihnen evtl. die spanische Genehmigungsbehörde behilflich sein:

E-Mail: INFOVEHICULOS@minetur.es

Dem Kraftfahrt-Bundesamt liegen keine Teilegenehmigungen aus dem Ausland vor.


Mit freundlichen Grüßen


Ceren Bär
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Typgenehmigung
Fördestraße 16
24944 Flensburg"
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