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Alt 26.02.2021, 09:54:29   #2
DaisyDougs
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Normalerweise gibt es von der Werkstatt eine Art Rechnung/Nachweis zur Entfernung der Drossel.
Bei selbstumbau (Rückbau) ... nimmt man das alte Drosselgutachten und die ausgebauten Teile (Düsen) mit zum TÜV..
Dort bekommst Du die Abnahme ... dann rüber zum Straßenverkehramt und umtragen lassen.

Wichtig.. Versicherung informieren (da jetzt mehr Leistung)
In manchen Städten brauchst Du eine neue eVB.
Der alte Kfz.Schein (Teil1) wird neu ausgestellt.
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