Hallo,
also ich kann absolut nicht nachvollziehen, was Fernlicht im Gegensatz zu Abblendlicht am hellen Tag bringen soll.
Außerdem:
§ 17 II S.2 STVO
"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden."
Und ich denke doch, dass man tagsüber von einer ausreichenden Beleuchtung sprechen kann, oder?
Gruß
Jörg
PS: Meine Freunde (ja, ich hab welche) nennen mich auch oft einen "Korintenkacker". Ich kann mir das überhaupt nicht erklären...