@Kay73 und Teufelchen88 Ja, da waren Spezialisten am Werk. Das Schild "Hier gilt die StVO" deutet darauf hin, dass es sich in beiden Fällen um Privatgelände handelt und der Verantwortliche versucht seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Auf rechtlich öffentlichen Verkehrsflächen wäre der Hinweis "Hier gilt die StVO" unnütz. Und auf Privatgelände kann der Verantwortliche, also der Inhaber, Schilder nach seinem Gutdünken aufstellen. Ob es sinnvoll ist oder nicht, er hat ja das Hausrecht. Was im Falle eines Unfalls dann die Versicherung sagt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Deswegen machen es sich die Leute einfach und stellen Schilder "Hier gilt die StVO" auf. Dann noch Schilder nach der StVO und schon sieht es offiziell aus.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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