Zitat:
Zitat von AmigaHarry
Wenn ich mir das Verkehrzeichen ansehe, dann heisst das doch Fahrverbot FÜR Rollstuhlfaherer (müsste "Ausgenommen" davor gestellt sein). Ebenso für Einsatzfahrzeuge und Lieferanten, denn die Bezeichnung "frei" kennt zumindest unsere STVO nicht (was soll "frei" auch heissen? Ohne Maut, frei von Strafe, oder was?)
Das ganze Schild entspricht so nicht der STVO und würde bei uns rasch umgesägt.....
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Stimmt, streng genommen bedeutet es Einfahrt für Rollstühle verboten, es sei denn, es handelt sich um Einsatz- oder Lieferrollstühle...