Das ist eine Privatstraße, steht auf dem Schild. Daher spielt es überhaupt keine Rolle ob die Schilder der StVO entsprechen. Der Grundstücksinhaber kann aufstellen was er will. Aber Schilder nach der StVO erwecken eher den Eindruck offiziell zu sein. Möglicherweise hat er aber auch absichtlich Rollstuhlfahrern die Zufahrt verweigert. Z.B. weil es dort ein starkes Gefälle gibt oder Rillen die Räder blockieren. Oder man hat einfach keine Ahnung, wie man eine Beschilderung macht (was ich eher glaube).
@AmigaHarry In D gibt es noch keine allgemeine Mautpflicht, deshalb kommt es Deutschen kaum in den Sinn zu denken, dass "frei" von der Mautpflicht befreit heißen könnte. Daher steht auf Zusatzschildern auch oft "frei". Z.B. auf Radwegen das Pictogramm für Mofa 25 und "frei". Das bedeutet, dass auch Mofa 25 dort fahren dürfen. Oder Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und der Zusatz Pictogramm Fahrrad und "frei". Oder bei Einbahnstraßen Z 267 (Verbot der Einfahrt) und der Zusatz Pictogramm Fahrrad und "frei", wenn in der Einbahnstraße das Fahren mit Fahrrädern entgegen der Fahrtrichtung erlaubt ist.
Wie es in A gehandhabt wird, ist wieder etwas anderes. Da gelten deutsche Vorschriften nicht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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