Steht in § 36 Abs. 1 StVZO
.... Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben und daran verwendete Nägel müssen eingelassen sein...
Es darf nichts Hartes aus der Lauffläche herausschauen, das den Fahrbahnbelag aufreißt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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