In diesem Fall bedeutet Einzelgenehmigung laut § 1 Abs. 1 FzTV Genehmigung eines einzelnen Fahrzeugteils (Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung -)
Ich hoffe, ich habe jetzt alle "Klarheiten" beseitigt.
Irgendwie war mir das in den letzten 5 Jahren, in denen ich damit nichts mehr zu tun hatte, entfallen.