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Alt 15.04.2023, 14:34:51   #7
berndy
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Also, hab nochmal nachgelesen, die Regelung damals war, dass man nach 2 Jahren automatisch die Klasse A unbeschränkt ohne Prüfung und erneutem Gang zum Amt erhalten hat. Demnach müsste das Datum 21.06.08 stimmen.
Aber, ich denke, dass das die Führerscheinstelle geregelt bekommt. Vielleicht nicht das Bürgeramt bei der Gemeindeverwaltung aber die Führerscheinstelle bei der Kreisbehörde sollte das wissen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.

Geändert von berndy (15.04.2023 um 14:50:35 Uhr)
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