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Alt 17.04.2023, 20:44:53   #52
AmigaHarry
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Zitat von Speedmaster Beitrag anzeigen
Ich hab eh den großen Schein, aber die Freundlichen am Straßenrand kennen kein Pardon bei einer Kontrolle. Da gehts um meinen Sohn wenn die Entdrosselung mit den 35KOMMAEINS eingetragen wäre: das ist dann einfach Fahren ohne Lenkerberechtigung = nix fragen sondern zahlen in Ö. Noch dazu stehen lassen und von jemandem mit gr. A Schein heimführen lassen. Also eher uncool.
Falsch verstanden: Die Behörde trägt das Fahrzeug trotzdem als Leichtkraftrad ein (liegt in der Messtoleranz). Damit ist es legal.
Zumindest machen sie das bei uns - soweit ich das mitbekommen habe - deswegen: vorher auf die BH gehen und fragen! Oder du fragst bei Suzuki Ö - die können auch einen angepassten 35KW-Typenschein ausstellen oder das als Messtoleranz bestätigen.
Die Breva750 hat 35,5KW und auch da konnte der Faber ein entsprechendes Dokument für die Zulassung als Leichtkraftrad ausstellen - damit ist sie offiz. ein Leichtkraftrad.
Und das unsere Polizei bei 35,1KW sofort die Hölle anheizt ist Blödsinn - die ist auch nicht päpstlicher als der Papst. Wenn da bei Klasse L3 steht ist alles gut.

Edit: falschen Z-Schein hochgeladen. (Den richtigen muss ich mit 35,5KW und Leichtmotorrad erst besorgen)

So, jetzt habe ich den richtigen Zulassungsschein für die Guzz Breva 750: Zugelassen als Leichtmotorrad mit 35,5KW:
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Geändert von AmigaHarry (17.04.2023 um 22:40:01 Uhr)
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