Also, die serienmäßig erlaubten Reifengrößen, falls es mehrere gibt, sind von der Polizei online beim KBA abrufbar. Wenn man nachträglich andere Reifengrößen eintragen lässt, sollten die in der Zulassungsbescheinigung auch vermerkt sein.
Soweit ich jetzt mitbekommen habe, nutzt die Freigabe alleine nichts mehr.

Das hat mit Tintensparen nichts zu tun. Das ist Ausfluss der EU-Richtlinien, die man m.M.n. entgegen dem ursprünglichen Sinn auslegt. Ich denke, man wollte eine Vereinfachung und eben nicht mehr jeden Pillepalle eintragen, daraus ist leider "was nicht drin steht, ist nicht erlaubt" geworden.
Leider ist vieles, was unsere Regierung in der letzten Zeit angepackt hat, weder von Logik noch von Bürgernähe gekrönt.
In verschiedenen anderen EU-Ländern (nicht überall) kräht da kein Hahn danach. In NL braucht man noch nicht einmal eine technische Untersuchung für Motorräder.
https://www.gutefrage.net/frage/moto...-worauf-achten